Nach vorgelegten Unterlagen oder aufgrund der von uns erstellten Buchhaltung erstellen wir
- Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung für
o Einzelunternehmen
o Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG) einschließlich Sonder- und Ergänzungsbilanzen
o Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG) einschließlich Eröffnungsbilanzen
- Anhänge für Kapitalgesellschaften
- Veröffentlichung / Hinterlegung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger
- Einnahme-Überschussrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG für Freiberufler, Vereine und Kleingewerbetreibende